Spaziergänge
Unser Spezi, Baschi Ilja Rasin, der Minister für die Nachrichtendienste und globale Sicherheitsfragen, und Wir wandelten vorgestern über die flauschigen Teppiche des Korridors der Chefetage im Staats- und Regierungspalast. Aus der Personallatrine vernahmen wir plötzlich eigenartige, sehr verfängliche Geräusche.
»Jetzt treiben die es schon während der Dienstzeit«, meinte Unser guter Freund verächtlich. Doch Wir erinnerten uns an eine erbeutete Publikation der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Mittelabsurdia. Dort lasen Wir nämlich auf Seite 39:
»Übrigens: Der After zählt zwar nicht offiziell zu den Geschlechtsorganen, aber eigentlich müsste er dazugehören. [...] Das erkennt man schon daran, dass ein kräftiger Stuhlgang ein großes körperliches Wohlbehagen bereiten kann.«
Darmentleerung als autoerotische Beglückung also. Als Wir unseren guten Freund darüber in Kenntnis setzen, musste dieser herzhaft lachen. Weil er ein Witzbold ist. Doch dann machten Wir ihn mit Begründung 2 vertraut.
»Zum Kreis der Geschlechtsorgane könnte man den After auch deshalb zählen, weil manche homosexuelle und auch heterosexuelle Menschen Analverkehr haben.«
Toll. Das macht die Außerkraftsetzung der Biologie und Anatomie natürlich besser. Jedenfalls waren Baschi Ilja und Wir uns einig, dass bestimmte Auswüchse der Entblödung nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sind und deshalb verboten gehören. Nicht mal der Hofnarr hat hierzulande das Recht, Uns mit solchen trübsinnigen Aussagen zu beglücken. Es gibt nun mal nur Geschlechtsorgane. Keine Quasi-Geschlechtsorgane, Pseudo-Geschlechtsorgane oder inoffizielle Geschlechtsorgane.
Die Bundesgesundheitsaufklärer in ihrem übermäßigen Streben nach politischer Gendergerechtigkeit haben Uns sehr amüsiert. Unserem Hofnarren fiel dann noch die Krönung der Entblödung ein, indem er die besagte Broschüre mit einer Randbemerkung verzierte, die da lautete:
»Gurken und angebohrte Wassermelonen können begehrenswerte GeschlechtspartnerInnen sein, die darüber hinaus den Vorteil bieten, wegen der Zigarette danach keine Stress zu machen.«
Recht geschrieben, du Narr! Sicherlich fallen auch den ›Experten‹ der BZgA bald weitere Körperteile - oder gar Gegenstände - ein, die man zum Geschlechtsorgan ernennen kann. Aber wie auch immer: In Halunkistan würden solche Bedienstetenerschossen dem freien Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt.
Taras Sirko XIII.
Inhaber des Drachenthrones
von Halunkistan
Stimmt alles gar nicht? Oh doch! Zur Quelle!
»Jetzt treiben die es schon während der Dienstzeit«, meinte Unser guter Freund verächtlich. Doch Wir erinnerten uns an eine erbeutete Publikation der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Mittelabsurdia. Dort lasen Wir nämlich auf Seite 39:
»Übrigens: Der After zählt zwar nicht offiziell zu den Geschlechtsorganen, aber eigentlich müsste er dazugehören. [...] Das erkennt man schon daran, dass ein kräftiger Stuhlgang ein großes körperliches Wohlbehagen bereiten kann.«
Darmentleerung als autoerotische Beglückung also. Als Wir unseren guten Freund darüber in Kenntnis setzen, musste dieser herzhaft lachen. Weil er ein Witzbold ist. Doch dann machten Wir ihn mit Begründung 2 vertraut.
»Zum Kreis der Geschlechtsorgane könnte man den After auch deshalb zählen, weil manche homosexuelle und auch heterosexuelle Menschen Analverkehr haben.«
Toll. Das macht die Außerkraftsetzung der Biologie und Anatomie natürlich besser. Jedenfalls waren Baschi Ilja und Wir uns einig, dass bestimmte Auswüchse der Entblödung nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sind und deshalb verboten gehören. Nicht mal der Hofnarr hat hierzulande das Recht, Uns mit solchen trübsinnigen Aussagen zu beglücken. Es gibt nun mal nur Geschlechtsorgane. Keine Quasi-Geschlechtsorgane, Pseudo-Geschlechtsorgane oder inoffizielle Geschlechtsorgane.
Die Bundesgesundheitsaufklärer in ihrem übermäßigen Streben nach politischer Gendergerechtigkeit haben Uns sehr amüsiert. Unserem Hofnarren fiel dann noch die Krönung der Entblödung ein, indem er die besagte Broschüre mit einer Randbemerkung verzierte, die da lautete:
»Gurken und angebohrte Wassermelonen können begehrenswerte GeschlechtspartnerInnen sein, die darüber hinaus den Vorteil bieten, wegen der Zigarette danach keine Stress zu machen.«
Recht geschrieben, du Narr! Sicherlich fallen auch den ›Experten‹ der BZgA bald weitere Körperteile - oder gar Gegenstände - ein, die man zum Geschlechtsorgan ernennen kann. Aber wie auch immer: In Halunkistan würden solche Bediensteten
Taras Sirko XIII.
Inhaber des Drachenthrones
von Halunkistan
Stimmt alles gar nicht? Oh doch! Zur Quelle!
Taras Sirko - 20. Sep, 12:48